Füherschein Klasse A
Folgende Fahrzeuge werden in der Klasse A geführt
Krafträder mit
- Hubraum über 50cm³ oder bbH über 45km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordeneten Rädern mit
- Hubraum über 50cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH 45km/h
- Leistung max. 15kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15kW
- Hubraum über 50cm³ oder bbH über 45km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordeneten Rädern mit
- Hubraum über 50cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH 45km/h
- Leistung max. 15kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15kW
Bemerkungen
- Einschluss AM,A1,A2
- bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
- bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter
- 20 Jahre bei Aufstieg von A2 und A1
- 21 Jahre für Trikes
- 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
- 21 Jahre für Trikes
- 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb