Füherschein Klasse L
Folgende Fahrzeuge werden in der Klasse L geführt
Zugmaschinen
- für land -oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
- bbH max. 25km/h
- auch mit Anhänger
- für land -oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
- bbH max. 25km/h
- auch mit Anhänger
Bemerkungen
Keine Bemerkungen
Mindestalter
- 16 Jahre